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Risikobeurteilungen: Gehen Sie auf Nummer sicher!

Teil der Tech­ni­schen Doku­men­ta­ti­on sind neben den ver­schie­de­nen Vari­an­ten von Anlei­tun­gen auch immer Risi­ko­be­ur­tei­lun­gen. Die­se müs­sen von allen Her­stel­lern von Tech­ni­schen Pro­duk­ten erstellt wer­den. Das betrifft alle Pro­duk­te, alle Her­stel­ler, alle Märk­te – nicht nur Maschi­nen, nicht nur die EU. 

Denn Risi­ko­be­ur­tei­lun­gen sind ein wesent­li­ches Mit­tel, grund­le­gen­de Pro­dukt­si­cher­heit zu erzie­len. Sie sind die Basis aller sicher­heits­re­le­van­ten Infor­ma­tio­nen. Geschäfts­füh­rung und Kon­struk­ti­ons­lei­tung sind jedoch oft nicht aus­rei­chend dar­über infor­miert, wel­che juris­ti­schen und ope­ra­ti­ven Anfor­de­run­gen zu erfül­len sind – und wel­che Haf­tungs­ri­si­ken für sie und ihre Unter­neh­men dro­hen. 
Las­sen Sie Ihre Risi­ko­be­ur­tei­lung von uns erstel­len. 

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Finden Sie sich in einer dieser Problemsituationen wieder? 

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  • Haben Sie aktu­ell kei­ne Risi­ko­be­ur­tei­lung für Ihre Produkte? 
  • Fra­gen Sie sich, ob Ihre Risi­ko­be­ur­tei­lung den recht­li­chen Anfor­de­run­gen entspricht? 
  • Haben Sie neue Pro­duk­te in der Ent­wick­lung, für die Sie kurz­fris­tig eine Risi­ko­be­ur­tei­lung brauchen? 
  • Möch­ten Sie sich zum The­ma Risi­ko­be­ur­tei­lun­gen schu­len lassen? 
  • Sind Sie unsi­cher, ob Sie eine Risi­ko­be­ur­tei­lung brauchen? 
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Rechtskonforme Risikobeurteilungen. 

Wir erstel­len für Sie rechts­kon­for­me Risi­ko­be­ur­tei­lun­gen. Geset­ze und Nor­men schrei­ben die Ver­ant­wor­tung für Risi­ko­be­ur­tei­lun­gen ein­deu­tig den Her­stel­lern zu, ins­be­son­de­re den Kon­struk­ti­ons­ab­tei­lun­gen. So unter ande­rem auch die Maschi­nen­richt­li­nie. In der Pra­xis wird die Durch­füh­rung von Risi­ko­be­ur­tei­lun­gen aller­dings viel­fach auf die Doku­men­ta­ti­ons­ab­tei­lung oder exter­ne Dienst­leis­ter ver­la­gert. Das ist auf­grund der hohen Kom­ple­xi­tät auch sinnvoll. 

Alle Leis­tun­gen im Über­blick
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  • Die ZINDEL AG bie­tet umfas­sen­de Bera­tung, Schu­lung und Unter­stüt­zung – vom CE-Kenn­zeich­nungs­ver­fah­ren über Risi­ko­be­ur­tei­lun­gen bis hin zur Umset­zung von nor­men­kon­for­men Warn­hin­wei­sen in der Tech­ni­schen Dokumentation. 
  • Wir erstel­len für Sie hoch­wer­ti­ge Risi­ko­be­ur­tei­lun­gen, die die Erstel­lung von rechts­kon­for­mer Tech­ni­scher Doku­men­ta­ti­on ermöglichen. 
  • Außer­dem kön­nen wir Ihnen die Erstel­lung von Anlei­tun­gen, Über­set­zun­gen oder auch das gesam­te Doku-Paket anbieten. 
  • Sie brau­chen sich kei­ne Sor­gen um feh­len­de Kapa­zi­tät durch Urlaub, Krank­heit, Kün­di­gung oder Ein­ar­bei­tung machen. Wir küm­mern uns beim Out­sour­cing um alle Per­so­nal­be­lan­ge und sichern Ihnen Aus­fall­schutz zu. 
  • Kei­ne Inves­ti­tio­nen und War­tungs­kos­ten für teu­re Soft­ware. Die Sys­te­me wer­den bei uns für vie­le Kun­den ein­ge­setzt und die­se Ein­spa­run­gen geben wir Ihnen über den Stun­den­satz weiter. 
  • Gleich­zei­tig kön­nen Sie bei uns dar­auf set­zen, dass wir die neu­es­te und bes­te Soft­ware am Markt ein­set­zen (ver­schie­de­ne Redak­ti­ons­sys­te­me, Trans­la­ti­on-Memo­ry, Ter­mi­no­lo­gie-Manage­ment­sys­tem, Digi­ta­le Ersatzteilkataloge) 
  • Sie kön­nen sich dar­auf ver­las­sen, dass ihr Redak­ti­ons-Pro­jekt in Ihrem Sin­ne bear­bei­tet und abge­schlos­sen wird. 

So kommen Sie mit uns zu einer rechtskonformen Risikobeurteilung: 

Wir sich­ten und bewer­ten Ihre bestehen­den Risi­ko­be­ur­tei­lun­gen. Unse­re Kri­te­ri­en: Kon­sis­tenz des Vor­ge­hens, Plau­si­bi­li­tät der Risi­ko­ein­schät­zung, Ernst­haf­tig­keit der Risi­ko­min­de­rungs­maß­nah­men. Wir füh­ren die Risi­ko­be­ur­tei­lung mit Ihrer Unter­stüt­zung durch. Als Resul­tat erhal­ten Sie eine nor­men­kon­for­me Risi­ko­be­ur­tei­lung, die Sie für die Tech­ni­sche Doku­men­ta­ti­on und für die Pro­dukt­ent­wick­lung ver­wen­den können. 

Wir stüt­zen uns dabei auf unser Know-how aus vie­len Pro­jek­ten und auf Ihr Pro­dukt­wis­sen. Unse­re Dienst­leis­tun­gen: Sit­zun­gen orga­ni­sie­ren und mode­rie­ren, Ergeb­nis­se aus­wer­ten und zu einem prak­tisch ein­setz­ba­ren Doku­ment zusam­men­füh­ren

Aus der Risi­ko­be­ur­tei­lung flie­ßen sicher­heits­re­le­van­te Infor­ma­tio­nen in ande­re Doku­men­te, zum Bei­spiel in Form der Warn­hin­wei­se in der Betriebsanleitung. 

Wir infor­mie­ren, bera­ten und schu­len Sie – maß­ge­schnei­dert. Unse­re The­men: gesetz­li­che und nor­ma­ti­ve Anfor­de­run­gen, CE-Kenn­zeich­nung und Risi­ko­be­ur­tei­lun­gen, Umset­zung von Warn­hin­wei­sen in Anleitungen. 

Risi­ko­be­ur­tei­lung nach Maschi­nen­richt­li­nie

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