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Unter ande­rem die EU gibt Richt­li­ni­en vor. Die­se Richt­li­ni­en müs­sen dann von den Län­dern in eige­ne Geset­ze umge­setzt wer­den. So wur­den bei­spiels­wei­se die For­de­run­gen aus der EU-Maschi­nen­richt­li­nie (EG-Maschi­nen­richt­li­nie 2006/42/EG) im Pro­dukt­si­cher­heits­ge­setz (ProdSG) in Deutsch­land umgesetzt.

Nor­men sol­len ver­ein­heit­li­chen und Stan­dards schaf­fen – für Pro­duk­te, Ver­fah­ren, Dienst­leis­tun­gen und Benen­nun­gen. Nor­men spie­geln den Stand der Tech­nik wider, sie haben jedoch kei­nen gesetz­ge­be­ri­schen Cha­rak­ter. Die wich­tigs­te Norm für die Tech­ni­sche Doku­men­ta­ti­on ist die DIN EN 82079-1, die vom Deut­schen Insti­tut für Nor­mung (DIN) im Jahr 2013 her­aus­ge­ge­ben wur­de. In der Norm ist beschrie­ben, was es bei der „Erstel­lung von Gebrauchs­an­lei­tun­gen“ zu beach­ten gilt. Wich­ti­ge Aspek­te der DIN EN 82079-1 sind die Struk­tu­rie­rung der Infor­ma­tio­nen sowie die Auf­be­rei­tung und Dar­stel­lung des Inhalts. Eine wei­te­re für die Tech­ni­sche Doku­men­ta­ti­on wich­ti­ge Norm ist die ANSI Z535.6, die die Erstel­lung und Dar­stel­lung von Warn- und Sicher­heits­hin­wei­sen regelt.

Dar­über hin­aus gibt es Pro­dukt­nor­men, wie z. B. die IEC 60601-1-6 für medi­zi­nisch-elek­tri­sche Gerä­te, in denen sich auch Hin­wei­se fin­den, die für die Tech­ni­sche Doku­men­ta­ti­on rele­vant sind.

Tech­ni­sche Redak­teu­rin­nen und Tech­ni­sche Redak­teu­re ken­nen sowohl die DIN EN 82079-1 als auch die ANSI Z535.6 aus dem Eff­eff. Dahin­ge­gen müs­sen sie die Pro­dukt­nor­men, die für einen Auf­trag rele­vant sind, jedes Mal von Neu­em in Erfah­rung bringen.

Auch bei der Über­set­zung spie­len Nor­men eine Rol­le. Beson­ders wich­tig ist die DIN EN ISO 17100. Sie beschreibt wich­ti­ge Aspek­te des Über­set­zungs­pro­zes­ses, erwähnt den Ein­satz von Über­set­zungs­tech­no­lo­gien und Über­set­zungs­tools, defi­niert aber auch, wel­che Qua­li­fi­ka­ti­on Über­set­ze­rin­nen und Über­set­zer haben müssen.

In der Tech­ni­schen Doku­men­ta­ti­on gibt es unter­schied­lichs­te Anlei­tun­gen. Fol­gen­de Doku­ment­ty­pen las­sen sich unterscheiden: 

Anla­gen­do­ku­men­ta­ti­on: Ent­hält Infor­ma­tio­nen zu Auf­bau, Funk­ti­on und Betrieb einer Anla­ge, die sich aus meh­re­ren Ein­zel­ma­schi­nen oder Bau­grup­pen zusam­men­setzt (z. B. eine Abfüll­an­la­ge oder Verpackungsanlage). 

Bedie­nungs­an­lei­tung: Befä­higt den Anwen­der zur bestim­mungs­ge­mä­ßen Ver­wen­dung eines Kon­sum­pro­dukts (z. B. eines Küchen­ge­räts oder Fernsehers). 

Betriebs­an­lei­tung: Befä­higt den Anwen­der zur bestim­mungs­ge­mä­ßen Ver­wen­dung einer Maschi­ne (z. B. einer Eti­ket­tier­ma­schi­ne oder eines Gabelstaplers). 

Daten­blatt: Ent­hält aus­schließ­lich Anga­ben zu den Tech­ni­schen Daten eines Produkts. 

Deinstal­la­ti­ons­an­lei­tung: Befä­higt den Anwen­der dazu, die Instal­la­ti­on eines Pro­dukts (z. B. einer Soft­ware) rück­gän­gig zu machen bzw. das Pro­dukt voll­stän­dig zu entfernen. 

Ersatz­teil­ka­ta­log: Sys­te­ma­ti­sche Über­sicht aller Ersatz­tei­le eines Pro­dukts, die die Recher­che nach Ersatz­tei­len und Ser­vice­in­for­ma­tio­nen über eine inter­ak­ti­ve bild­li­che Dar­stel­lung ermöglicht. 

Gebrauchs­an­lei­tung: Sam­mel­be­zeich­nung für alle Arten von Anlei­tun­gen, die nur in der Norm DIN EN 82079-1 ver­wen­det wird. 

Gebrauchs­an­wei­sung: Befä­higt den Anwen­der zur bestim­mungs­ge­mä­ßen Ver­wen­dung eines Medi­zin­pro­dukts (z. B. eines Endo­skops oder Ultraschall-Generators). 

Instal­la­ti­ons­an­lei­tung: Befä­higt den Anwen­der dazu, ein Pro­dukt (z. B. eine Hei­zung, einen Dru­cker, eine Soft­ware) so ein­zu­bau­en und/oder elek­trisch anzu­schlie­ßen, dass es bestim­mungs­ge­mäß ver­wen­det wer­den kann. 

Kurz­an­lei­tung: Kurz­fas­sung einer Anlei­tung, die in kom­pri­mier­ter Form die wich­tigs­ten Funk­tio­nen oder Schrit­te zusam­men­fas­send erklärt. 

Mon­ta­ge­an­lei­tung: Befä­higt den Anwen­der dazu, ein Pro­dukt (z. B. Selbst­bau­mö­bel) so zusam­men­zu­bau­en, dass es bestim­mungs­ge­mäß ver­wen­det wer­den kann. 

Ser­vice­an­lei­tung: Befä­higt auto­ri­sier­te Ser­vice­tech­ni­ker dazu, Ser­vice­ar­bei­ten an einer Maschi­ne, einer Anla­ge, an einem Medi­zin­pro­dukt oder Kon­sum­pro­dukt durchzuführen. 

Sofort­an­lei­tung: Anlei­tung zu einer Tätig­keit, die nur ein­mal direkt aus­ge­führt wird (z. B. die Bedie­nung eines Feu­er­lö­schers oder Parkscheinautomaten). 

Soft­ware­do­ku­men­ta­ti­on: Befä­higt den Anwen­der zur Ver­wen­dung eines Com­pu­ter­pro­gramms, indem sie mit Grund­funk­tio­nen ver­traut macht, Mög­lich­kei­ten auf­zeigt und Abhän­gig­kei­ten erklärt. 

Trans­port­an­lei­tung: Befä­higt den Anwen­der dazu, eine Maschi­ne so zu trans­por­tie­ren, dass kei­ne Per­so­nen- oder Sach­schä­den ent­ste­hen können. 

War­tungs­an­lei­tung: Befä­higt eine Fach­kraft dazu, War­tungs­ar­bei­ten an einem Pro­dukt durch­zu­füh­ren (z. B. an einem Kühlschrank). 

Die Abkür­zung SVG steht für Sca­lable Vec­tor Gra­phics (ska­lier­ba­re Vek­tor­gra­fi­ken). Ein­ge­bun­den in eine HTML-Sei­te, kön­nen sich Gra­fi­ken im SVG-For­mat respon­siv ver­hal­ten. Ob Smart­phone, Tablet oder Brow­ser, die SVG-Gra­fik passt sich an die Grö­ße des Bild­schirms an und nutzt den zur Ver­fü­gung ste­hen­den Platz best­mög­lich – und zwar ohne Qua­li­täts­ver­lust. Außer­dem las­sen sich SVG-Gra­fi­ken ani­mie­ren und sogar inter­ak­tiv gestalten. 

Im Redak­ti­ons­leit­fa­den – auch Redak­ti­ons­hand­buch oder Redak­ti­ons­richt­li­nie genannt – ste­hen ver­bind­li­che Vor­ga­ben für das Erstel­len von Tech­ni­scher Doku­men­ta­ti­on. Bei­spie­le ver­an­schau­li­chen, wie das Ergeb­nis aus­se­hen soll. Der Redak­ti­ons­leit­fa­den legt fest, wie Anlei­tun­gen struk­tu­riert, gestal­tet und for­mu­liert sein sol­len. Das betrifft so unter­schied­li­che Aspek­te wie die Glie­de­rung der Kapi­tel, die Leser­an­spra­che, den Stil, die Satz­län­ge, den Ein­satz von Gra­fi­ken und sogar die Schreib­wei­se ein­zel­ner Wör­ter. Teil­wei­se ist auch der Pro­zess für die Erstel­lung vor­ge­ge­ben und wel­che Pro­gram­me ein­ge­setzt wer­den müs­sen. Durch die ver­bind­li­chen Vor­ga­ben und die damit ver­bun­de­ne Stan­dar­di­sie­rung kön­nen Tech­ni­sche Redak­teu­re schnel­ler arbei­ten. Die Tex­te sind von ein­heit­li­cher Qua­li­tät und kön­nen eher wie­der­ver­wen­det wer­den. Und Kos­ten spart es obendrein.


Zu jedem Pro­dukt gehört eine Anlei­tung. Die­se Anlei­tung soll den Nut­zer in die Lage ver­set­zen, das Pro­dukt zwei­fels­frei und sicher zu bedie­nen. Der Nut­zer muss die Anlei­tung also ver­ste­hen kön­nen. Für Tech­ni­sche Redak­teu­re ist es daher wich­tig zu wis­sen, für wen sie eine Anlei­tung schrei­ben. Um das in Erfah­rung zu brin­gen, muss eine Ziel­grup­pen­ana­ly­se durch­ge­führt wer­den. Im bes­ten Fall hat der Her­stel­ler das schon wäh­rend der Pro­dukt­ent­wick­lung erle­digt. Wenn nicht, machen das die Tech­ni­schen Redak­teu­re eben selbst.

Es gibt unter­schied­li­che Ver­fah­ren, die Ziel­grup­pe ken­nen­zu­ler­nen, z. B. die Per­so­na-Metho­de, die Erstel­lung einer Was-macht-Wer-Matrix, aber auch geziel­te Befra­gun­gen, dau­er­haf­te Beob­ach­tun­gen und User Jour­neys sind geeig­net. Mit all die­sen Ver­fah­ren lässt sich her­aus­fin­den, wer das Pro­dukt nutzt – und folg­lich die Anlei­tung benö­tigt. Wie alt ist ein typi­scher Nut­zer? Erkun­det er das Pro­dukt eher explo­ra­tiv oder bevor­zugt er eine detail­lier­te Beschrei­bung? Wel­ches Vor­wis­sen, wel­che Erfah­rung hat er? Wie viel Infor­ma­ti­on benö­tigt er?

Erst wenn all die­se Fra­gen beant­wor­tet sind, fan­gen die Tech­ni­schen Redak­teu­re an, die Anlei­tung zu schrei­ben – zielgruppengerecht.

Anlei­tun­gen wer­den von Fach­über­set­ze­rin­nen und Fach­über­set­zern mit nach­ge­wie­se­ner Aus­bil­dung und spe­zi­el­ler Qua­li­fi­ka­ti­on im tech­ni­schen Bereich über­setzt. Und zwar aus­schließ­lich in die Muttersprache.

Unse­re Über­set­ze­rin­nen und Über­set­zer sind wah­re Spe­zia­lis­ten für die Beschrei­bung von tech­ni­schen Sach­ver­hal­ten in ande­ren Spra­chen. Denn für eine tech­ni­sche Über­set­zung ist eines ent­schei­dend: Dass die Über­set­ze­rin oder der Über­set­zer den Aus­gangs­text bis ins Detail versteht.

Ob Elek­tro­tech­nik oder Mecha­nik, Pneu­ma­tik oder Hydrau­lik, Maschi­nen- oder Com­pu­ter­soft­ware, Phy­sik oder Che­mie: Wir haben für jeden Bereich die pas­sen­de Über­set­ze­rin bzw. den pas­sen­den Über­set­zer. So gewähr­leis­ten wir höchs­te inhalt­li­che Qualität.

Nein. Inhalt­li­che Rich­tig­keit und sprach­li­che Genau­ig­keit müs­sen garan­tiert sein. Das schafft kei­ne maschi­nel­le Übersetzung.

Ob Elek­tro­tech­nik oder Mecha­nik, Pneu­ma­tik oder Hydrau­lik, Maschi­nen- oder Com­pu­ter­soft­ware, Phy­sik oder Che­mie: Wir haben für jeden Bereich die pas­sen­de Über­set­ze­rin bzw. den pas­sen­den Über­set­zer. So gewähr­leis­ten wir höchs­te inhalt­li­che Qualität.

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