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Technische Dokumentation für Medizinprodukte: Was fordert die MDR?

Die MDR 2017/745 ver­pflich­tet Her­stel­ler, für jedes Medi­zin­pro­dukt eine voll­stän­di­ge Tech­ni­sche Doku­men­ta­ti­on vor­zu­hal­ten. Dazu gehö­ren unter ande­rem die Gebrauchs­an­wei­sung, die tech­ni­sche Beschrei­bungNach­wei­se zur Sicher­heit und Leis­tung sowie die Unter­la­gen für Post-Mar­ket-Sur­veil­lan­ce; ohne die­se Doku­men­ta­ti­on ist der Weg zur CE-Kenn­zeich­nung und zum EU-Markt­zu­gang blo­ckiert. ZINDEL über­nimmt die­sen Doku­men­ta­ti­ons­pro­zess struk­tu­riert und ent­las­tet Her­stel­ler ope­ra­tiv, wäh­rend die Pro­dukt­ver­ant­wor­tung beim Her­stel­ler verbleibt.

Die 3 wich­tigs­ten Fakten

  • Ohne Gebrauchs­an­wei­sung kei­ne CE-Kenn­zeich­nung: Die Tech­ni­sche Doku­men­ta­ti­on für Medi­zin­pro­duk­te ist Vor­aus­set­zung für die Zulas­sung nach der Ver­ord­nung (EU) 2017/745 über Medi­zin­pro­duk­te (MDR).
  • Jede Sprach­fas­sung muss für den Ziel­markt regu­la­to­risch pas­send vor­lie­gen, weil Mit­glied­staa­ten die erfor­der­li­chen Amts­spra­chen festlegen.
  • ZINDEL deckt den Doku­men­ta­ti­ons­pro­zess von der Redak­ti­on bis zur Fach­über­set­zung ab.
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INHALTSVERZEICHNIS

  1. Wel­che Doku­men­ta­ti­ons­an­for­de­run­gen stellt die MDR 2017/745 an Hersteller? 
  2. Wie muss eine Gebrauchs­an­wei­sung für Medi­zin­pro­duk­te auf­ge­baut sein? 
  3. War­um ist die Gebrauchs­an­wei­sung ent­schei­dend für die CE-Kennzeichnung? 
  4. Wel­che Doku-Dienst­leis­tun­gen ergän­zen den Standard-Prozess? 
  5. Wie senkt ein spe­zia­li­sier­ter Dienst­leis­ter Kos­ten und Risi­ken bei der Dokumentation? 
  6. Fazit 
  7. FAQ 

Welche Dokumentationsanforderungen stellt die MDR 2017/745 an Hersteller?

Wer ein Medi­zin­pro­dukt wie ein chir­ur­gi­sches Instru­ment, ein Endo­skop oder einen Ultra­schall-Gene­ra­tor im EU-Markt bereit­stel­len will, benö­tigt eine voll­stän­di­ge Tech­ni­sche Doku­men­ta­ti­on nach MDR 2017/745. Die MDR ver­langt, dass die Tech­ni­sche Doku­men­ta­ti­on die Kon­for­mi­tät des Pro­dukts nach­voll­zieh­bar belegt.

Maß­geb­lich sind vor allem Anhang II für die tech­ni­sche Doku­men­ta­ti­on und Anhang III für die Doku­men­ta­ti­on zur Post-Mar­ket-Sur­veil­lan­ce. Dazu gehö­ren ins­be­son­de­re Pro­dukt­be­schrei­bung und Spe­zi­fi­ka­ti­on, Kenn­zeich­nung, Gebrauchs­an­wei­sung, Nach­wei­se zum Risi­ko­ma­nage­ment, kli­ni­sche Bewer­tung und der PMS-Plan. Die­se Unter­la­gen müs­sen bereits für die Kon­for­mi­täts­be­wer­tung voll­stän­dig, klar struk­tu­riert und aktu­ell vorliegen.

Die Kern­be­stand­tei­le las­sen sich kom­pakt so zusammenfassen:

Wie muss eine Gebrauchsanweisung für Medizinprodukte aufgebaut sein?

Die Gebrauchs­an­wei­sung ist kein Begleit­text, son­dern ein regu­la­to­ri­scher Kern­be­stand­teil der Tech­ni­schen Doku­men­ta­ti­on in der Medi­zin­tech­nik. Sie muss die siche­re und bestim­mungs­ge­mä­ße Ver­wen­dung stüt­zen und sich an die tat­säch­li­che Ziel­grup­pe rich­ten, also ent­we­der an medi­zi­ni­sches Fach­per­so­nal oder an Lai­en­an­wen­der. Die MDR ord­net die Infor­ma­ti­ons­pflich­ten in Anhang I, Kapi­tel III, Abschnitt 23 ein; zusätz­lich prägt die IEC/IEEE 82079-1 die fach­ge­rech­te Erstel­lung von Nut­zungs­in­for­ma­tio­nen. Als Exper­te für die Tech­ni­sche Doku­men­ta­ti­on in der Medi­zin­tech­nik und für Medi­zin­pro­duk­te sind wir auch Ihr Part­ner, wenn Sie die Betriebs­an­lei­tung erstel­len las­sen wollen.

Pflicht­in­hal­te einer Gebrauchs­an­wei­sung nach MDR sind insbesondere:

  • Zweck­be­stim­mung des Medi­zin­pro­dukts und kla­re Abgren­zung des Anwendungsbereichs.
  • Sicher­heits- und Warn­hin­wei­se; für die Struk­tu­rie­rung von Pro­dukt­si­cher­heits­in­for­ma­tio­nen wird in der Pra­xis oft ANSI Z535 herangezogen.
  • Anwen­dungs­hin­wei­se für Instal­la­ti­on, Nut­zung und gege­be­nen­falls Training.
  • Anga­ben zur Auf­be­rei­tung, soweit es sich um wie­der­ver­wend­ba­re Pro­duk­te handelt.
  • Ent­sor­gungs- und Restgefahrenhinweise.
  • Bereit­stel­lung in den vom jewei­li­gen Mit­glied­staat gefor­der­ten Amts­spra­chen des Zielmarkts.

Warum ist die Gebrauchsanweisung entscheidend für die CE-Kennzeichnung?

Der Zusam­men­hang ist direkt: Tech­ni­sche Doku­men­ta­ti­on → Kon­for­mi­täts­be­wer­tung → CE-Kenn­zeich­nung → EU-Markt­zu­gang. Wenn die Gebrauchs­an­wei­sung unvoll­stän­dig, wider­sprüch­lich oder sprach­lich nicht regel­kon­form ist, lei­det nicht nur die Doku­men­ta­ti­on, son­dern das gesam­te Bewer­tungs­ver­fah­ren. Benann­te Stel­len prü­fen die Tech­ni­sche Doku­men­ta­ti­on im Rah­men der MDR; unzu­rei­chen­de Unter­la­gen kön­nen die Bewer­tung ver­zö­gern oder blo­ckie­ren. In Deutsch­land ist das Bun­des­in­sti­tut für Arz­nei­mit­tel und Medi­zin­pro­duk­te (BfArM) die zustän­di­ge Bun­des­ober­be­hör­de für Medizinprodukte.

Für Her­stel­ler ist das kein redak­tio­nel­les Detail, son­dern ein Haf­tungs- und Markt­zu­gangs­the­ma. Feh­len­de Warn­hin­wei­se, unschar­fe Zweck­be­stim­mun­gen oder unkla­re Nut­zer­füh­rung erhö­hen das Risi­ko für Bean­stan­dun­gen, Kor­rek­tur­maß­nah­men und im Scha­dens­fall für haf­tungs­re­le­van­te Aus­ein­an­der­set­zun­gen. Genau an die­sem Punkt redu­ziert eine inte­grier­te, regu­la­to­risch geführ­te Doku­men­ta­ti­on das Risiko.

Welche Doku-Dienstleistungen ergänzen den Standard-Prozess?

Neben der Kern­do­ku­men­ta­ti­on benö­ti­gen vie­le Her­stel­ler, wie auch wir, zusätz­li­che Leis­tun­gen, damit die Tech­ni­sche Doku­men­ta­ti­on Medi­zin­pro­dukt-taug­lich, ska­lier­bar und inter­na­tio­nal aus­roll­bar wird. Die fol­gen­den Leis­tun­gen ergän­zen den Stan­dard-Pro­zess sinnvoll:

Compliance & Analyse

Exper­ti­sen zu bestehen­den Gebrauchs­an­wei­sun­gen: 
Unser Con­sul­ting unter­stützt Sie bei der Prü­fung vor­han­de­ner Doku­men­te auf Schwach­stel­len, Struk­tur­feh­ler und regu­la­to­ri­sche Lücken.

Visualisierung & Medien

Tech­ni­sche Illus­tra­tio­nen und Gra­fi­ken
Prä­zi­se SVG-Gra­fi­ken ver­bes­sern Ver­ständ­nis, Sicher­heit und Übersetzbarkeit.


Instruk­ti­ons­vi­de­os
Beweg­te Anlei­tun­gen erleich­tern kom­ple­xe Abläu­fe, etwa bei Aufbereitungsschritten.


Ersatz­teil­lis­ten und elek­tro­ni­sche Tei­le­ka­ta­lo­ge
Struk­tu­rier­te Bereit­stel­lung tech­ni­scher Teilein­for­ma­tio­nen und Ersatz­teil­ka­ta­lo­ge.


Publi­ka­ti­on in ver­schie­de­nen For­ma­ten
Aus­ga­be für Print, Digi­tal und eIFU aus einer kon­sis­ten­ten Datenbasis.

Lokalisierung & Sprache

Fach­über­set­zun­gen und Loka­li­sie­rung
Wir sind Ihr Exper­te, wenn Sie die Betriebs­an­lei­tung über­set­zen las­sen wol­len. Dabei geht es um sämt­li­che Sprach­fas­sun­gen für alle Ziel­märk­te gemäß den Anfor­de­run­gen der jewei­li­gen Mitgliedstaaten.


Ter­mi­no­lo­gie­ar­beit
Kon­sis­ten­te Fach­be­grif­fe über Pro­duk­te, Spra­chen und Ver­sio­nen hinweg.

Wie senkt ein spezialisierter Dienstleister Kosten und Risiken bei der Dokumentation?

Die regu­la­to­ri­sche Kom­ple­xi­tät macht die Doku­men­ta­ti­on teu­er, wenn jedes Pro­jekt neu auf­ge­baut wird. Als spe­zia­li­sier­ter Pro­fi sen­ken wir die­sen Auf­wand durch modu­la­re Redak­ti­ons­pro­zes­se, kon­trol­lier­te Wie­der­ver­wen­dung und sau­be­re Über­set­zungs­lo­gik. Wir ver­wei­sen dafür auf qua­li­täts- und sicher­heits­re­le­van­te Zer­ti­fi­zie­run­gen nach ISO 9001, ISO 17100 und ISO 27001.

Die wich­tigs­ten Effi­zi­enz­vor­tei­le sind:

  • Wie­der­ver­wen­dung frei­ge­ge­be­ner Inhal­te in Redak­ti­ons­sys­te­men redu­ziert Auf­wand bei Vari­an­ten und Folgeprodukten.
  • Trans­la­ti­on-Memo­ry-Sys­te­me sen­ken Über­set­zungs­kos­ten bei Updates und Folgeprojekten.
  • Inter­dis­zi­pli­nä­re Teams aus Redak­ti­on, Über­set­zung und Com­pli­ance ver­kür­zen Abstimmungsschleifen.
  • Zer­ti­fi­zier­te Qua­li­täts- und Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­pro­zes­se sta­bi­li­sie­ren Frei­ga­ben und Auditfähigkeit.

Fazit

Die Tech­ni­sche Doku­men­ta­ti­on für Medi­zin­pro­duk­te ist kein optio­na­ler Zusatz, son­dern die regu­la­to­ri­sche Grund­la­ge für Kon­for­mi­täts­be­wer­tung, CE-Kenn­zeich­nung und EU-Markt­zu­gang. Wer IFU, Risi­ko­ma­nage­ment, kli­ni­sche Bewer­tung und Sprach­fas­sun­gen nicht voll­stän­dig beherrscht, ris­kiert Ver­zö­ge­run­gen und zusätz­li­che Haf­tung. ZINDEL über­nimmt die­sen Pro­zess struk­tu­riert von der Risi­ko­ana­ly­se bis zur Über­set­zung in alle Zielmarktsprachen.

Sie möch­ten Ihre inter­nen Res­sour­cen auf die Pro­dukt­ent­wick­lung kon­zen­trie­ren? Spre­chen Sie mit unse­ren Spe­zia­lis­ten für Medi­zin­tech­nik-Doku­men­ta­ti­on – wir ent­las­ten Sie.

FAQs

Zen­tral ist die MDR 2017/745 als gesetz­li­che Grund­la­ge. Ergän­zend sind vor allem die ISO 13485 für Qua­li­täts­ma­nage­ment­sys­te­me für Medi­zin­pro­duk­te, die ISO 14971 für Risi­ko­ma­nage­ment und die IEC/IEEE 82079-1 für die Erstel­lung von Nut­zungs­in­for­ma­tio­nen rele­vant; für Sicher­heits­in­for­ma­tio­nen in Anlei­tun­gen wird in der Pra­xis zudem häu­fig ANSI Z535 herangezogen.

Ja. Nach Arti­kel 10 Absatz 11 MDR müs­sen die Infor­ma­tio­nen nach Anhang I Abschnitt 23 in den Amts­spra­chen bereit­ge­stellt wer­den, die der jewei­li­ge Mit­glied­staat ver­langt, in dem das Pro­dukt dem Nut­zer oder Pati­en­ten zur Ver­fü­gung gestellt wird. Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on führt die­se Sprach­anfor­de­run­gen ergän­zend in einer Länderübersicht.

Dann ist die Kon­for­mi­täts­be­wer­tung gefähr­det. Die tech­ni­sche Doku­men­ta­ti­on muss nach MDR Anhang II und III vor­lie­gen, bevor die EU-Kon­for­mi­täts­er­klä­rung erstellt wird; unzu­rei­chen­de Unter­la­gen kön­nen die Bewer­tung durch die Benann­te Stel­le blo­ckie­ren oder ver­zö­gern. Zusätz­lich kön­nen Markt­über­wa­chungs­be­hör­den ein­grei­fen; in Deutsch­land ist das BfArM die zustän­di­ge Bundesoberbehörde.

Das hängt von Risi­koklas­se, Pro­dukt­kom­ple­xi­tät, Vari­an­ten­an­zahl, vor­han­de­nen Aus­gangs­da­ten und Zahl der Sprach­fas­sun­gen ab. In der Pra­xis liegt ein typi­scher Pro­jekt­kor­ri­dor oft bei 4 bis 12 Wochen; bei Fol­ge­pro­jek­ten lässt sich die Dau­er durch modu­la­re Redak­ti­ons­sys­te­me und Trans­la­ti­on Memo­ry meist deut­lich reduzieren.

Welche Normen gelten für die Technische Dokumentation von Medizinprodukten?

Zen­tral ist die MDR 2017/745 als gesetz­li­che Grund­la­ge. Ergän­zend sind vor allem die ISO 13485 für Qua­li­täts­ma­nage­ment­sys­te­me für Medi­zin­pro­duk­te, die ISO 14971 für Risi­ko­ma­nage­ment und die IEC/IEEE 82079-1 für die Erstel­lung von Nut­zungs­in­for­ma­tio­nen rele­vant; für Sicher­heits­in­for­ma­tio­nen in Anlei­tun­gen wird in der Pra­xis zudem häu­fig ANSI Z535 herangezogen.

Muss die Gebrauchsanweisung für Medizinprodukte übersetzt werden?

Ja. Nach Arti­kel 10 Absatz 11 MDR müs­sen die Infor­ma­tio­nen nach Anhang I Abschnitt 23 in den Amts­spra­chen bereit­ge­stellt wer­den, die der jewei­li­ge Mit­glied­staat ver­langt, in dem das Pro­dukt dem Nut­zer oder Pati­en­ten zur Ver­fü­gung gestellt wird. Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on führt die­se Sprach­anfor­de­run­gen ergän­zend in einer Länderübersicht.

Was passiert, wenn die Technische Dokumentation unvollständig ist?

Dann ist die Kon­for­mi­täts­be­wer­tung gefähr­det. Die tech­ni­sche Doku­men­ta­ti­on muss nach MDR Anhang II und III vor­lie­gen, bevor die EU-Kon­for­mi­täts­er­klä­rung erstellt wird; unzu­rei­chen­de Unter­la­gen kön­nen die Bewer­tung durch die Benann­te Stel­le blo­ckie­ren oder ver­zö­gern. Zusätz­lich kön­nen Markt­über­wa­chungs­be­hör­den ein­grei­fen; in Deutsch­land ist das BfArM die zustän­di­ge Bundesoberbehörde.

Wie lange dauert die Erstellung einer Gebrauchsanweisung für ein Medizinprodukt?

Das hängt von Risi­koklas­se, Pro­dukt­kom­ple­xi­tät, Vari­an­ten­an­zahl, vor­han­de­nen Aus­gangs­da­ten und Zahl der Sprach­fas­sun­gen ab. In der Pra­xis liegt ein typi­scher Pro­jekt­kor­ri­dor oft bei 4 bis 12 Wochen; bei Fol­ge­pro­jek­ten lässt sich die Dau­er durch modu­la­re Redak­ti­ons­sys­te­me und Trans­la­ti­on Memo­ry meist deut­lich reduzieren.

Sie brauchen die Doku nicht neu zu erfinden.

Über drei Jahr­zehn­te Erfah­rung, ein spe­zia­li­sier­tes Team und zer­ti­fi­zier­te Pro­zes­se – damit Sie sich auf das kon­zen­trie­ren kön­nen, was Sie am bes­ten tun: neue medi­zin­tech­ni­schen Pro­duk­te entwickeln.

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