Anforderungsklärung: Vier Dimensionen, die man zusammendenken muss
Roland Schmeling (Schmeling Consultants) eröffnete die Tagung mit einer systematischen Einordnung: Wer die digitale Bereitstellung angehen will, muss vier Dimensionen gleichzeitig im Blick haben: Produkte, Nutzungskontexte, Stakeholder und den rechtlich-normativen Rahmen. Anhand konkreter Beispiele zeigte er, wie unterschiedlich die Anforderungen je nach Produkt und Zielgruppe ausfallen: Eine Maschine ohne geeignete Oberfläche für einen QR-Code stellt andere Anforderungen als ein Verbraucherprodukt, das in Märkten ohne flächendeckende Smartphone-Verbreitung verkauft wird. Sein dringender Appell: Wer diese Dimensionen nicht zusammendenkt, riskiert Doppelentwicklungen, widersprüchliche Projekte oder Lösungen, die an den tatsächlichen Anforderungen vorbeigehen.
Rechtlicher Rahmen: Die digitale Betriebsanleitung kommt
Im zweiten Block vertiefte Roland Schmeling die rechtliche Seite. Er ordnete die aktuelle Gesetzeslage ein, von der EU-Maschinenverordnung 2023/1230 über den Entwurf des Omnibus IV bis hin zur Ökodesign-Verordnung und dem Digitalen Produktpass. Besonders aufschlussreich: die differenzierte Betrachtung, was „Sicherheitsinformationen“ im Sinne der neuen Regelungen eigentlich bedeuten und wann weiterhin gedruckt werden muss. Je nach Rechtsgebiet, Produktkategorie und Zielmarkt fällt die Antwort sehr unterschiedlich aus. Sein Fazit war eindeutig: Die digitale Bereitstellung wird für immer mehr Produktkategorien zur Pflicht. Unternehmen, die jetzt mit der Anforderungsklärung beginnen, verschaffen sich einen klaren Vorteil.
Praxisberichte: Digitale Bereitstellung in der Umsetzung
Im Zentrum der Tagung standen konkrete Umsetzungsprojekte von vier Systemherstellern, die zeigten, wie digitale Bereitstellung in der Praxis funktioniert.
Jan Grüter (gds GmbH) stellte zwei Kundenprojekte vor: den Aufbau eines Informationsportals bei der Jenaer Antriebstechnik (JAT), bei dem der Einstieg per Seriennummer über Scanner-Erkennung erfolgt und Inhalte per iiRDS aus dem Redaktionssystem befüllt werden. Beim zweiten Projekt – der technotrans SE – stand die papierlose Dokumentation im Vordergrund: automatisierte Konformitätserklärungen aus SAP, eine zentrale Bereitstellungsplattform und die Einsparung von 25.000 Mappen sowie 1,3 Millionen Blatt Papier in einem Jahr.
Dr. Arno Klein (Proricon GmbH) zeigte die imaya-Plattform anhand mehrerer Anwendungsfälle, von der digitalen Auslieferung direkt aus dem Redaktionssystem in 41 Sprachen bis hin zu Document Intelligence: der automatisierten Segmentierung, Metadatenextraktion und semantischen Indexierung von Bestandsdokumentation mittels KI.
Patrick Günter (Empolis GmbH) brachte den BOMAG-Case mit, einen Maschinenbauer mit 51.000 Dokumenten in 33 Sprachen und 97 Ländern, bei dem die Information zwar vorhanden war, aber nicht dort, wo sie gebraucht wurde. Die Lösung umfasst drei Ebenen: QR-Code direkt an der Maschine, eine zentrale Wissensplattform und eine durchdachte Datenarchitektur. Seine zentrale Erkenntnis: Die Technologie war bereit, bevor die Organisation bereit war. Die größte Herausforderung lag nicht im System, sondern in der Klärung von Datenhoheit, Pflegeverantwortung und internen Prozessen.
Maximilian Tauchnitz (EnduraDocs GmbH) zeigte zwei Einstiegsszenarien: Wie Unternehmen auch ohne bestehendes Redaktionssystem – etwa mit einer vorhandenen PDF-Sammlung – den Einstieg in die digitale Bereitstellung schaffen können, und wie es aussieht, wenn bereits ein CCMS mit iiRDS-Export vorhanden ist. Darüber hinaus gab er einen Ausblick in Richtung Digital Product Passport und maschinenlesbare Dokumentation als strategisches Asset für After-Sales-Geschäftsmodelle.
Vom Anforderungskatalog zum Medienkonzept
Karsten Voß (ZINDEL AG) schloss den inhaltlichen Teil mit der Frage, die nach der Anforderungsklärung und den Praxisbeispielen im Raum stand: Wie komme ich von all dem zu einem konkreten Konzept? Er zeigte, wie ein Medienkonzept entwickelt wird, von der Informationsbedarfsmatrix über die Analyse der relevanten Touchpoints bis hin zur Wahl der Bereitstellungsformate. Dabei ging er auch auf die Zielkonflikte ein, die in der Praxis oft unterschätzt werden: der Wunsch nach einfachem Zugang versus den Schutz geistigen Eigentums, schnelle Aktualisierungen versus Rechtssicherheit, umfassende Nutzungsdaten versus Datensparsamkeit.
Großes Interesse, viele offene Fragen
Die Interaktion war über den gesamten Vormittag hoch. Fragen aus dem Publikum und dem Online-Chat, Diskussionen zwischen den Vorträgen und anregende Gespräche in der Kaffeepause zeigten: Das Thema digitale Bereitstellung steht bei vielen Unternehmen gerade ganz oben auf der Agenda – aber der Weg von der Idee zur Umsetzung wirft Fragen auf, die man nicht alleine beantworten muss.





Nächste Schritte: Wir begleiten Sie
Sie möchten die digitale Bereitstellung in Ihrem Unternehmen angehen, ob bei der Anforderungsklärung, der Konzepterstellung oder der Systemauswahl? Sprechen Sie uns an.
Am 24. September 2026 geht es weiter, mit der Tagung DOKU+LAW 2026, diesmal in Präsenz.