Ab dem 20. Januar 2027 gilt die Maschinenverordnung. Seit dem 11. September 2026 greifen die ersten Meldepflichten des Cyber Resilience Act (CRA). Genau zwischen den beiden Terminen lag unsere Tagung DOKU+LAW 2026.
Am 24. September saßen in Hamburg Technische Redaktion, Entwicklung und Produktsicherheit an einem Tisch. Die Fragen des Tages: Was muss die Technische Dokumentation jetzt konkret leisten? Und wer haftet, wenn sie es nicht tut?
Vier Punkte, die geblieben sind:

→ Die Betriebsanleitung digital bereitzustellen, ist erlaubt, aber die digitale Bereitstellung ist kein Freifahrtschein, sie muss auch jederzeit zugänglich sein. Hinzu kommt die Pflicht, die Betriebsanleitung auf Anfrage gedruckt auf Papier zu liefern.
→ Das Thema Cybersicherheit gehört in die Betriebsanleitung. CRA und Maschinenverordnung verlangen vielfältige Angaben zu sicherheitsrelevanter Software, zu Schnittstellen und zu Updates.
→ KI wird an vielen Stellen in Unternehmen und Produkten eingesetzt. Die richtige Klassifizierung ist entscheidend. Sobald eine KI als Hochrisiko-KI eingestuft ist, sind viel mehr Themen zu klären als sonst.
→ Der Digitale Produktpass macht Dokumentation zur Datenquelle. Produktinformationen müssen künftig strukturiert und maschinenlesbar vorliegen.
Am 25. Februar 2027 findet das DOKU+MEDIEN-Forum zum 30. Mal statt. Die Einladungen verschicken wir über unseren Newsletter. Wer dabei sein will, kann sich gerne hier anmelden.