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Ohne geht’s nicht: Sicherheitshinweise in der Betriebsanleitung

Das ungeliebte Stiefkind

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Sicher­heits­hin­wei­se – von Her­stel­lern gefürch­tet und von Kun­den über­blät­tert? Das muss nicht sein, genau genom­men darf das auch nicht sein. Denn eine Betriebs­an­lei­tung soll eine siche­re und ver­let­zungs­freie Nut­zung des Pro­dukts ermög­li­chen und letzt­end­lich sogar Leben schüt­zen. Beson­ders bri­sant wird das The­ma, wenn man die Geset­zes­la­ge bedenkt. Die betrach­tet die Betriebs­an­lei­tung gleich­sam als Teil des Pro­dukts. Und wel­cher Her­stel­ler wür­de schon in Kauf neh­men, dass ein wich­ti­ger Bestand­teil sei­nes Gerä­tes oder sei­ner Maschi­ne nicht sicher ist?

Ein Blick in die Gesetze

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) schreibt vor:

„Sind bei der Ver­wen­dung, Ergän­zung oder Instand­hal­tung eines Pro­dukts bestimm­te Regeln zu beach­ten, um den Schutz der Sicher­heit und Gesund­heit von Per­so­nen zu gewähr­leis­ten, so ist bei der Bereit­stel­lung auf dem Markt eine Gebrauchs- und Bedie­nungs­an­lei­tung für das Pro­dukt in deut­scher Spra­che mit­zu­lie­fern.“ (§ 3, Abs. 4)

Und in der EU-Verordnung 2023/988 über allgemeine Produktsicherheit heißt es:

„Die Her­stel­ler gewähr­leis­ten, dass ihrem Pro­dukt kla­re Anwei­sun­gen und Sicher­heits­in­for­ma­tio­nen in einer Spra­che bei­gefügt sind, die für die Ver­brau­cher leicht ver­ständ­lich ist.“ (Art. 9, Abs. 7)

Doch woher weiß die Tech­ni­sche Redak­ti­on, wel­che Sicher­heits­in­for­ma­tio­nen Ein­gang in die Betriebs­an­lei­tung fin­den müssen?

Keimzelle des Sicherheitskapitels: die Risikobeurteilung

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Bevor das ers­te Wort der Betriebs­an­lei­tung geschrie­ben wird, müs­sen Kon­struk­teu­re die Risi­ken des Pro­dukts mini­mie­ren. Alle Über­le­gun­gen, Gefah­ren­quel­len und Schutz­maß­nah­men in die­ser Pha­se flie­ßen schließ­lich in die Risi­ko­be­ur­tei­lung mit ein. Sie ist die Keim­zel­le des Sicher­heits­ka­pi­tels in der Betriebs­an­lei­tung, denn aus ihr bezie­hen die Tech­ni­schen Redak­teu­re alle wesent­li­chen Infor­ma­tio­nen. Kein feh­ler­frei­es und rechts­si­che­res Sicher­heits­ka­pi­tel ent­steht aus dem Nichts.

Einen wich­ti­gen Aspekt der Risi­ko­be­ur­tei­lung stellt die Fehl­an­wen­dung dar. Der Her­stel­ler darf nicht davon aus­ge­hen, dass die Nut­zer das Pro­dukt immer und aus­schließ­lich vor­schrifts­ge­mäß ver­wen­den. Hier setzt spä­ter auch das Sicher­heits­ka­pi­tel an, indem es unmiss­ver­ständ­lich klar­stellt, wo der siche­re Gebrauch endet und wann der gefähr­li­che Miss­brauch beginnt. So schreibt etwa die euro­päi­sche Maschi­nen­richt­li­nie (2006/42/EG) im Anhang I vor, dass jede Betriebs­an­lei­tung „eine Beschrei­bung der bestim­mungs­ge­mä­ßen Ver­wen­dung der Maschi­ne“ beinhal­ten muss.

Typi­sche Infor­ma­tio­nen, die aus der Risi­ko­be­ur­tei­lung in das Sicher­heits­ka­pi­tel über­nom­men wer­den, sind:

  • bestim­mungs­ge­mä­ße Ver­wen­dung des Produkts
  • vor­her­seh­ba­re Fehlanwendungen
  • pro­dukt­spe­zi­fi­sche Gefahrenquellen
  • not­wen­di­ge Schutzmaßnahmen
  • erfor­der­li­che per­sön­li­che Schutzausrüstung
  • Ver­hal­ten im Stö­rungs- und/oder Notfall

Gesucht: der goldene Mittelweg

Gemäß der euro­päi­schen Norm zur Erstel­lung von Nut­zungs­in­for­ma­tio­nen für Pro­duk­te muss Tech­ni­sche Doku­men­ta­ti­on fol­gen­de sie­ben Aspek­te erfüllen:

  • Voll­stän­dig­keit
  • Mini­ma­lis­mus
  • Kor­rekt­heit
  • Prä­gnanz
  • Kon­sis­tenz
  • Ver­ständ­lich­keit
  • Bar­rie­re­frei­heit

Um die­se Schreib­tu­gen­den zu erfül­len, ist eine Stan­dar­di­sie­rung des Schreib­stils essen­zi­ell: Ein­heit­li­che Ter­mi­no­lo­gie, kla­re Befehls­for­men und kur­ze Sät­ze nach dem Prin­zip des Mini­ma­lis­mus sor­gen dafür, dass Sicher­heits­hin­wei­se sofort ver­stan­den werden.

Stan­dar­di­sie­rung ist in der Tech­ni­schen Doku­men­ta­ti­on auch ein ent­schei­den­des Stich­wort, wenn es um die Nut­zung eines spe­zi­el­len Redak­ti­ons­sys­tems geht, eines soge­nann­ten CCMS (Com­po­nent Con­tent Manage­ment Sys­tem). Mit die­sem Tool las­sen sich Sicher­heits­in­for­ma­tio­nen in klei­nen Abschnit­ten, den soge­nann­ten Topics, ver­wal­ten. Die kann man bei Bedarf wie­der­ver­wen­den. Das bedeu­tet wie­der­um, dass die Stan­dar­di­sie­rung auch doku­men­tüber­grei­fend gestal­tet wer­den kann, da Sicher­heits­hin­wei­se für jede Betriebs­an­lei­tung nicht mehr neu geschrie­ben wer­den müs­sen, son­dern aus den bestehen­den Topics zusam­men­ge­setzt wer­den können.

Die Vor­tei­le einer stan­dar­di­sier­ten Erstel­lung von Sicher­heits­hin­wei­sen lie­gen auf der der Hand:

  • ein­heit­li­che For­mu­lie­run­gen in allen Betriebsanleitungen
  • gerin­ge­rer Übersetzungsaufwand
  • höhe­re recht­li­che Sicherheit
  • schnel­le­re Dokumentationserstellung
  • weni­ger redak­tio­nel­le Fehler
  • bes­se­re Ver­ständ­lich­keit für die Nutzer

Aus der Trickkiste der Technischen Redaktion: Standardisierung

Bei ZINDEL arbei­tet man in einem Team, das Wert auf gegen­sei­ti­ge Unter­stüt­zung, Ver­trau­en und einen offe­nen Umgang mit­ein­an­der legt. Fla­che Hier­ar­chien und kur­ze Ent­schei­dungs­we­ge ermög­li­chen es, sich schnell ein­zu­brin­gen und Ver­ant­wor­tung zu über­neh­men. Berufs­ein­stei­ger und erfah­re­ne Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen arbei­ten eng zusam­men und unter­stüt­zen sich gegen­sei­tig im Arbeits­all­tag. Regel­mä­ßi­ges Feed­back und eine per­sön­li­che Atmo­sphä­re sor­gen dafür, dass ich mich fach­lich und auch per­sön­lich wei­ter­ent­wi­ckeln kann.

Fazit: Sicherheitshinweise müssen ankommen

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Sicher­heits­hin­wei­se ret­ten Leben. Das ist kei­nes­wegs über­trie­ben aus­ge­drückt. Gleich­wohl heißt das nicht, dass das Sicher­heits­ka­pi­tel mög­lichst umfang­reich gestal­tet wer­den soll, im Gegen­teil: Kurz und prä­gnant muss es sein, aber eben auch voll­stän­dig und vor allem ver­ständ­lich. Denn nur so wird garan­tiert, dass die Inhal­te auch wirk­lich bei der Leser­schaft ankom­men. Wie die­se schein­ba­re Qua­dra­tur des Krei­ses gelingt? Bei ZINDEL kennt man die Antwort.

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