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Risikobeurteilung

Risikobeurteilungen: Gehen Sie auf Nummer sicher!

Teil der Tech­ni­schen Doku­men­ta­ti­on sind neben den ver­schie­de­nen Vari­an­ten von Anlei­tun­gen auch immer Risi­ko­be­ur­tei­lun­gen. Die­se müs­sen von allen Her­stel­lern von Tech­ni­schen Pro­duk­ten erstellt wer­den. Das betrifft alle Pro­duk­te, alle Her­stel­ler, alle Märk­te – nicht nur Maschi­nen, nicht nur die EU. 

Denn Risi­ko­be­ur­tei­lun­gen sind ein wesent­li­ches Mit­tel, grund­le­gen­de Pro­dukt­si­cher­heit zu erzie­len. Sie sind die Basis aller sicher­heits­re­le­van­ten Infor­ma­tio­nen. Geschäfts­füh­rung und Kon­struk­ti­ons­lei­tung sind jedoch oft nicht aus­rei­chend dar­über infor­miert, wel­che juris­ti­schen und ope­ra­ti­ven Anfor­de­run­gen zu erfül­len sind – und wel­che Haf­tungs­ri­si­ken für sie und ihre Unter­neh­men dro­hen. 
Las­sen Sie Ihre Risi­ko­be­ur­tei­lung von uns erstel­len. 

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Finden Sie sich in einer dieser Problemsituationen wieder? 

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  • Haben Sie aktu­ell kei­ne Risi­ko­be­ur­tei­lung für Ihre Produkte? 
  • Fra­gen Sie sich, ob Ihre Risi­ko­be­ur­tei­lung den recht­li­chen Anfor­de­run­gen entspricht? 
  • Haben Sie neue Pro­duk­te in der Ent­wick­lung, für die Sie kurz­fris­tig eine Risi­ko­be­ur­tei­lung brauchen? 
  • Möch­ten Sie sich zum The­ma Risi­ko­be­ur­tei­lun­gen schu­len lassen? 
  • Sind Sie unsi­cher, ob Sie eine Risi­ko­be­ur­tei­lung brauchen? 
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Rechtskonforme Risikobeurteilungen. 

Wir erstel­len für Sie rechts­kon­for­me Risi­ko­be­ur­tei­lun­gen. Geset­ze und Nor­men schrei­ben die Ver­ant­wor­tung für Risi­ko­be­ur­tei­lun­gen ein­deu­tig den Her­stel­lern zu, ins­be­son­de­re den Kon­struk­ti­ons­ab­tei­lun­gen. So unter ande­rem auch die Maschi­nen­richt­li­nie. In der Pra­xis wird die Durch­füh­rung von Risi­ko­be­ur­tei­lun­gen aller­dings viel­fach auf die Doku­men­ta­ti­ons­ab­tei­lung oder exter­ne Dienst­leis­ter ver­la­gert. Das ist auf­grund der hohen Kom­ple­xi­tät auch sinnvoll. 

Alle Leis­tun­gen im Über­blick
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  • Die ZINDEL AG bie­tet umfas­sen­de Bera­tung, Schu­lung und Unter­stüt­zung – vom CE-Kenn­zeich­nungs­ver­fah­ren über Risi­ko­be­ur­tei­lun­gen bis hin zur Umset­zung von nor­men­kon­for­men Warn­hin­wei­sen in der Tech­ni­schen Dokumentation. 
  • Wir erstel­len für Sie hoch­wer­ti­ge Risi­ko­be­ur­tei­lun­gen, die die Erstel­lung von rechts­kon­for­mer Tech­ni­scher Doku­men­ta­ti­on ermöglichen. 
  • Außer­dem kön­nen wir Ihnen die Erstel­lung von Anlei­tun­gen, Über­set­zun­gen oder auch das gesam­te Doku-Paket anbieten. 
  • Sie brau­chen sich kei­ne Sor­gen um feh­len­de Kapa­zi­tät durch Urlaub, Krank­heit, Kün­di­gung oder Ein­ar­bei­tung machen. Wir küm­mern uns beim Out­sour­cing um alle Per­so­nal­be­lan­ge und sichern Ihnen Aus­fall­schutz zu. 
  • Kei­ne Inves­ti­tio­nen und War­tungs­kos­ten für teu­re Soft­ware. Die Sys­te­me wer­den bei uns für vie­le Kun­den ein­ge­setzt und die­se Ein­spa­run­gen geben wir Ihnen über den Stun­den­satz weiter. 
  • Gleich­zei­tig kön­nen Sie bei uns dar­auf set­zen, dass wir die neu­es­te und bes­te Soft­ware am Markt ein­set­zen (ver­schie­de­ne Redak­ti­ons­sys­te­me, Trans­la­ti­on-Memo­ry, Ter­mi­no­lo­gie-Manage­ment­sys­tem, Digi­ta­le Ersatzteilkataloge) 
  • Sie kön­nen sich dar­auf ver­las­sen, dass ihr Redak­ti­ons-Pro­jekt in Ihrem Sin­ne bear­bei­tet und abge­schlos­sen wird. 

So kommen Sie mit uns zu einer rechtskonformen Risikobeurteilung: 

Wir sich­ten und bewer­ten Ihre bestehen­den Risi­ko­be­ur­tei­lun­gen. Unse­re Kri­te­ri­en: Kon­sis­tenz des Vor­ge­hens, Plau­si­bi­li­tät der Risi­ko­ein­schät­zung, Ernst­haf­tig­keit der Risi­ko­min­de­rungs­maß­nah­men. Wir füh­ren die Risi­ko­be­ur­tei­lung mit Ihrer Unter­stüt­zung durch. Als Resul­tat erhal­ten Sie eine nor­men­kon­for­me Risi­ko­be­ur­tei­lung, die Sie für die Tech­ni­sche Doku­men­ta­ti­on und für die Pro­dukt­ent­wick­lung ver­wen­den können. 

Wir stüt­zen uns dabei auf unser Know-how aus vie­len Pro­jek­ten und auf Ihr Pro­dukt­wis­sen. Unse­re Dienst­leis­tun­gen: Sit­zun­gen orga­ni­sie­ren und mode­rie­ren, Ergeb­nis­se aus­wer­ten und zu einem prak­tisch ein­setz­ba­ren Doku­ment zusam­men­füh­ren

Aus der Risi­ko­be­ur­tei­lung flie­ßen sicher­heits­re­le­van­te Infor­ma­tio­nen in ande­re Doku­men­te, zum Bei­spiel in Form der Warn­hin­wei­se in der Betriebsanleitung. 

Wir infor­mie­ren, bera­ten und schu­len Sie – maß­ge­schnei­dert. Unse­re The­men: gesetz­li­che und nor­ma­ti­ve Anfor­de­run­gen, CE-Kenn­zeich­nung und Risi­ko­be­ur­tei­lun­gen, Umset­zung von Warn­hin­wei­sen in Anleitungen. 

Fragen zur Risikobeurteilung

Eine Risi­ko­be­ur­tei­lung umfasst die sys­te­ma­ti­sche Iden­ti­fi­ka­ti­on, Ana­ly­se und Bewer­tung aller mög­li­chen Gefähr­dun­gen, die von einer Maschi­ne, Anla­ge oder einem Pro­dukt aus­ge­hen kön­nen. Dazu gehö­ren kon­struk­ti­ve, elek­tri­sche, funk­tio­na­le, ergo­no­mi­sche und betrieb­li­che Risi­ken. Ziel ist es, alle Gefähr­dun­gen über den gesam­ten Lebens­zy­klus hin­weg zu erken­nen und geeig­ne­te Schutz­maß­nah­men abzu­lei­ten. Die ZINDEL AG führt struk­tu­rier­te, nor­men­kon­for­me Risi­ko­be­ur­tei­lun­gen durch, die tech­ni­sche Sicher­heit und recht­li­che Absi­che­rung gewähr­leis­ten. Die Risi­ko­be­ur­tei­lung ist für die Erstel­lung von Betriebs­an­lei­tun­gen, die Grund­la­ge für die Warn- und Sicher­heits­hin­wei­se. Denn hier wer­den die Rest­ri­si­ken iden­ti­fi­ziert, die nicht kon­struk­tiv oder durch Sicher­heits­sys­te­me gelöst wer­den kön­nen. Die­se Rest­ri­si­ken müs­sen in der Anlei­tung beschrie­ben wer­den. Ent­spre­chend müs­sen die damit ver­knüpf­ten Gefah­ren und ihre mög­li­chen Fol­gen dar­ge­stellt und Hin­wei­se zur Gefah­ren­ab­wen­dung gege­ben wer­den.
Ohne struk­tu­rier­te Risi­ko­be­ur­tei­lung ist eine rechts­kon­for­me Tech­ni­sche Doku­men­ta­ti­on nicht möglich.

Eine Risi­ko­be­ur­tei­lung muss immer dann durch­ge­führt wer­den, wenn eine Maschi­ne, ein Pro­dukt oder eine Anla­ge erst­mals ent­wi­ckelt, wesent­lich ver­än­dert oder für einen neu­en Ein­satz­zweck ange­passt wird. Laut EU-Maschi­nen­richt­li­nie (bzw. Maschi­nen­ver­ord­nung ab 2027) ist sie ein ver­pflich­ten­der Bestand­teil des Kon­for­mi­täts­ver­fah­rens, bevor Pro­duk­te in Ver­kehr gebracht wer­den dür­fen. Auch bei Moder­ni­sie­run­gen oder Umbau­ten ist die erneu­te Bewer­tung oft vor­ge­schrie­ben. Auch ande­re Rechts­vor­schrif­ten for­dern den sys­te­ma­ti­schen Umgang mit Pro­dukt­ri­si­ken. Daher gilt die­se For­de­rung nicht nur für Maschi­nen, son­dern für fast alle Tech­ni­schen Pro­duk­te. Es gibt Ein­zel­fäl­le, in denen kei­ne Risi­ko­be­ur­tei­lung erfor­der­lich ist. Das muss jeweils im Ein­zel­fall geprüft wer­den.
ZINDEL kann sol­che Prü­fun­gen mit rela­tiv wenig Auf­wand durchführen.

Zu den wich­tigs­ten Nor­men gehö­ren die DIN EN ISO 12100 als zen­tra­le Grund­la­ge für die Risi­ko­ana­ly­se und Risi­ko­min­de­rung sowie ergän­zen­de Pro­dukt- und Fach­nor­men je nach Pro­dukt­typ. Auch Nor­men wie DIN EN ISO 13849, IEC 62061 oder EMV- und Nie­der­span­nungs­richt­li­ni­en kön­nen rele­vant sein, wenn funk­tio­na­le Sicher­heit oder elek­tri­sche Aspek­te betrof­fen sind. Die ZINDEL AG arbei­tet strikt nor­men­kon­form und berück­sich­tigt alle anwend­ba­ren C-Nor­men, um ein rechts­si­che­res Ergeb­nis zu gewährleisten.

Ver­ant­wort­lich ist grund­sätz­lich der Her­stel­ler einer Maschi­ne oder Anla­ge – unab­hän­gig davon, ob exter­ne Dienst­leis­ter ein­be­zo­gen wer­den. Exter­ne Exper­ten wie die ZINDEL AG kön­nen die gesam­te Durch­füh­rung über­neh­men, Fach­wis­sen bereit­stel­len und die Risi­ko­min­de­rung doku­men­tie­ren, ent­bin­den den Her­stel­ler jedoch nicht von sei­ner recht­li­chen Ver­ant­wor­tung. Ins­be­son­de­re die Bereit­stel­lung von tech­nisch rich­ti­gen Unter­la­gen für die Risi­ko­be­ur­tei­lung ist rele­vant für ein kor­rek­tes Ergeb­nis. Durch die enge Abstim­mung mit Kon­struk­ti­on, Ent­wick­lung und Sicher­heits­tech­nik ent­steht eine Risi­ko­be­ur­tei­lung, die sowohl tech­nisch fun­diert als auch recht­lich belast­bar ist.

Die Risi­ko­be­ur­tei­lung soll­te im Ide­al­fall früh­zei­tig beglei­tend wäh­rend der Ent­wick­lung der Maschine/Anlage erfol­gen und in alle Pro­zes­se der Pla­nung und Kon­struk­ti­on ein­ge­bun­den sein.
Sie ist nicht nur die Ana­ly­se des Gefah­ren­po­ten­ti­als des Pro­duk­tes, son­dern doku­men­tiert die vom Her­stel­ler bereits durch­ge­führ­ten Maß­nah­men zur Gefahrenminimierung.

Die Risi­ko­be­ur­tei­lung wird oft in Tabel­len­vor­la­gen erstellt. Hier wird nach bewähr­ten Vor­la­gen vor­ge­gan­gen, die pass­ge­nau ergänzt und abge­wan­delt wer­den. Bei ZINDEL bestehen bereits sehr vie­le Vor­la­gen, für ver­schie­dens­te Maschi­nen. Wir nut­zen sie als Start­punkt, auch wenn sich das Ergeb­nis teil­wei­se noch stark ver­än­dert. Am Ende steht eine struk­tu­rier­te RB, die die Gefähr­dun­gen iden­ti­fi­ziert und die Bewer­tung der Risi­ken sowie die abge­lei­te­ten Schutz­maß­nah­men und deren Wirk­sam­keits­prü­fung dar­stellt. Auch gibt es die Mög­lich­keit, die Risi­ko­be­ur­tei­lung in spe­zia­li­sier­ter Soft­ware wie zum Bei­spiel „Saf­ex­pert“ zu erstel­len. Auch in der Bear­bei­tung mit die­sen Tools ist ZINDEL gut auf­ge­stellt.

Die Risi­ko­be­ur­tei­lung ist Pflicht­be­stand­teil der Tech­ni­schen Doku­men­ta­ti­on für die CE-Kon­for­mi­tät. Die ZINDEL AG erstellt voll­stän­dig nach­voll­zieh­ba­re, audit­fä­hi­ge Doku­men­ta­tio­nen inklu­si­ve Risi­ko­be­ur­tei­lun­gen, die alle Rechts- und Nor­m­an­for­de­run­gen erfüllen.

Vertrauen, das spricht – Stimmen unserer Kunden

Nick Dippel

„Durch die Zusammenarbeit mit der ZINDEL AG konnten wir unsere Projektdokumentation digitalisieren und standardisieren – ein echter Mehrwert, sowohl intern als auch für unsere Kunden. Unsere Ingenieurinnen und Ingenieure können sich wieder auf ihre Kerntätigkeiten konzentrieren, denn die Dokumentation läuft nun strukturiert über eine digitale Plattform. Besonders schätzen wir die partnerschaftliche Zusammenarbeit und das tiefe Verständnis für unsere Systeme – inklusive Vor-Ort-Abstimmungen, wann immer es nötig ist.“

Nick Dippel
Head of Corporate Operations

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„Mit ZINDEL haben wir eine flexible Lösung gefunden, Engpässe in der Technischen Dokumentation professionell abzufangen. Je nach Bedarf können wir Unterstützung hinzuziehen – und gewinnen dabei sogar an Qualität und Einheitlichkeit hinzu. Besonders schätzen wir die enge Abstimmung und die zuverlässige Kommunikation: Wöchentliche Termine, transparente Rücksprachen und die schnelle Klärung offener Fragen machen die Zusammenarbeit reibungslos. Für Unternehmen mit Bedarf an Dienstleistungen im Bereich Technische Dokumentation ist ZINDEL definitiv empfehlenswert.“

Tim Schmidtner
Technischer Redakteur

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„Bei Söring setzen wir auf Win-Win-Partnerschaften. Deshalb sind langjährige und kontinuierliche Lieferantenbeziehungen auf Augenhöhe ein wichtiger Bestandteil unseres Geschäftserfolgs. Gemeinsame Innovation, Problemlösungskompetenz und flexible, produktive Zusammenarbeit prägen seit nunmehr fast 15 Jahren unsere erfolgreiche Zusammenarbeit mit der ZINDEL AG im Bereich der Technischen Redaktion.“

Florian Neumann
Chief Technology Officer

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Risi­ko­be­ur­tei­lung nach Maschi­nen­richt­li­nie

Hauptsitz
ZINDEL AG - Technische Dokumentation
Tangstedter Landstraße 83
22415 Hamburg

Weitere Geschäftsadresse
Basler Str. 115a
79115 Freiburg i. Br.
Deutschland

Telefon: +49 40 530478-0
E-Mail: info@zindel.de

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