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Einladung zur Tagung DOKU+LAW

Im Okto­ber 2025 wird bei uns der Bogen gespannt zwi­schen Pro­dukt­si­cher­heit und Anlei­tungs­er­stel­lung. Von 9:00 bis ca. 17:00 Uhr fin­det die Tagung „DOKU+LAW“ in unse­rem Hau­se statt. Exper­ten der unter­schied­lichs­ten Fach­ge­bie­te beleuch­ten Grund­la­gen und prak­ti­sche Anwendungen. 

Für wen ist die Veranstaltung?

Die­se Tagung rich­tet sich an Geschäfts­füh­rer, Tech­ni­sche Lei­ter, Pro­dukt­ma­na­ger, Ent­wick­ler, Kon­struk­teu­re, Doku­men­ta­ti­ons­be­auf­trag­te und Tech­ni­sche Redak­teu­re – kurz: an alle, die Ver­ant­wor­tung für die Berei­che Pro­dukt­si­cher­heit, CE-The­men, Export und Tech­ni­sche Doku­men­ta­ti­on tragen.

!!! Bit­te beach­ten Sie, dass der Ter­min sich wegen Bau­ar­bei­ten bei uns im Hau­se geän­dert hat. Die Tagung fin­det nun am Mitt­woch, den 08.10.2025 statt (ursprüng­lich 25.09.2025). !!!

Informationen zur Veranstaltung:

    • Mitt­woch, 08.10.2025 von 09:00 bis ca. 17:00 Uhr 
    • Inves­ti­ti­on: 680 € + MwSt., Anmel­de­schluss: 30.09.2025
    • Ear­ly-Bird: 580 € + MwSt. bis zum 05.09.2025

    Gleich fünf aktu­el­le, fun­dier­te Vor­trä­ge erwar­ten Sie. Die Vor­trä­ge wer­den zwi­schen 45 und 90 Minu­ten dau­ern, und Sie haben anschlie­ßend aus­rei­chend Zeit, Ihre Fra­gen zu stel­len.
    Neben den wert­vol­len Fach­in­hal­ten dür­fen Sie sich auf eine rund­um ange­neh­me Atmo­sphä­re freu­en. Zwi­schen den Vor­trä­gen gibt es reich­lich Gele­gen­heit, bei einer lecke­ren Ver­pfle­gung ins Gespräch zu kom­men, neue Kon­tak­te zu knüp­fen und span­nen­de Fra­gen im per­sön­li­chen Aus­tausch zu ver­tie­fen. In ent­spann­ter After-Work-Stim­mung las­sen sich die Impul­se des Tages wun­der­bar nach­klin­gen und mit ande­ren Teil­neh­men­den diskutieren.

    Zu den Vorträgen: 

        Tech­ni­sche Redak­teu­re arbei­ten heu­te oft basie­rend auf bekann­ten Nor­men zur Tech­ni­schen Doku­men­ta­ti­on EN IEC/IEEE 82079-1, EN ISO 20607 und EN ISO 20417. Die Anfor­de­run­gen sind viel­fäl­tig und teil­wei­se über­lap­pend. Sind das aber auch schon alle nor­ma­ti­ven Anfor­de­run­gen an die Nut­zungs­in­for­ma­ti­on? Wie kann ich sicher­stel­len, dass ich alle rele­van­ten nor­ma­ti­ven Anfor­de­run­gen ein­hal­te, und wel­che Nach­wei­se sind dafür sinn­voll? Wie blei­be ich bezüg­lich der Anfor­de­run­gen und der Umset­zung auf dem neu­es­ten Stand? Was sind die Eck­punk­te eines norm­ge­rech­ten Pro­zes­ses zur Ent­ste­hung und Aktua­li­sie­rung von Sicher­heits­in­for­ma­tio­nen? Die­se und wei­te­re Fra­gen, die über die blo­ße Erfül­lung ein­zel­ner Abschnit­te von Nor­men hin­aus­ge­hen, beant­wor­tet Mat­thi­as Schulz in sei­nem Vortrag.

        Mit dem Weg in die digi­ta­le Welt müs­sen sich auch Rechts­vor­schrif­ten ändern – aktu­ell wan­delt sich das Euro­päi­sche Pro­dukt­recht in bis­her nicht gekann­ter Geschwin­dig­keit.
        Neben der län­ger erwar­te­ten neu­en Maschi­nen­ver­ord­nung wird sich ins­be­son­de­re die Ein­füh­rung des Digi­ta­len Pro­dukt­pas­ses nach­hal­tig auf die Welt der Tech­ni­schen Doku­men­ta­ti­on aus­wir­ken.
        Die neue Pro­dukt­haf­tungs­richt­li­nie sowie die Ideen zur „Umbrella“-Verordnung mit einer – viel­leicht – flä­chen­de­cken­den Ein­füh­rung digi­ta­ler Doku­men­ta­ti­on sind wei­te­re Mei­len­stei­ne, deren Trag­wei­te für die Tech­ni­sche Doku­men­ta­ti­on im Über­blick dar­ge­stellt wer­den soll. Prak­ti­sche Hin­wei­se zur Stra­te­gie in beweg­ten Zei­ten run­den den Vor­trag ab.

        Teil 1: Auch die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat die zuneh­men­de Bedeu­tung der Digi­ta­li­sie­rung erkannt und sieht ent­spre­chen­de Ver­ein­fa­chun­gen im Rah­men des am 21. Mai 2025 ver­öf­fent­lich­ten Omni­bus-IV-Pakets für zahl­rei­che Pro­dukt­vor­schrif­ten vor, indem bei­spiels­wei­se die Bericht­erstat­tung von Unter­neh­men an Behör­den und die Ver­pflich­tun­gen der Wirt­schafts­ak­teu­re voll­stän­dig digi­ta­li­siert wer­den sol­len, sofern dies den Schutz und die Sicher­heit der Ver­brau­cher nicht beein­träch­tigt.

        Teil 2: Wie geht man bei inter­na­tio­na­len Recher­chen rich­tig vor?
        Bei der Recher­che der Doku­men­ta­ti­ons­an­for­de­run­gen gibt es unter ande­rem hin­sicht­lich der Ein­ord­nung der Pro­duk­te und des kon­kre­ten Absatz­mark­tes Klä­rungs­be­darf. Die Anfor­de­run­gen kön­nen dann in unter­schied­li­chen Vor­schrif­ten und/oder Stan­dards ver­steckt sein. Vie­le Fra­gen, die (eigent­lich) vor dem Ver­trieb geklärt wer­den müssen.

        Eine häu­fi­ge Fra­ge ist die nach rechts­si­che­ren Sicher­heits­hin­wei­sen. Gro­ßes Augen­merk wird auf den Wort­laut von Rechts­vor­schrif­ten und Nor­men gelegt. Aus­gangs­punkt für Sicher­heits­in­for­ma­ti­on soll­te jedoch nicht das Stre­ben nach Rechts­kon­for­mi­tät und Absi­che­rung sein, son­dern die siche­re Nut­zung von Pro­duk­ten. In der Prä­sen­ta­ti­on wird daher ein Per­spek­tiv­wech­sel vor­ge­schla­gen. Das Ziel von Sicher­heits­in­for­ma­ti­on muss sein, dass nie­mand zu Scha­den kommt. Die­ses Ziel haben auch vie­le Nor­men und Har­mo­ni­sie­rungs­vor­schrif­ten der Euro­päi­schen Uni­on. Wenn Vor­schrif­ten als Mit­tel ver­stan­den wer­den, Pro­duk­te siche­rer zu machen, ent­ste­hen ins­ge­samt bes­se­re Anlei­tun­gen. ANSI-Warn­hin­wei­se wer­den ver­wen­det, weil davon aus­ge­gan­gen wer­den kann, dass die Regeln funk­tio­nie­ren. Eine siche­re Betriebs­an­lei­tung erfor­dert jedoch mehr als die Ein­hal­tung for­ma­ler Regeln. Damit Benut­zer­in­for­ma­ti­on als Schutz­maß­nah­me funk­tio­niert, sind siche­re Anlei­tun­gen und aus­rei­chen­de Erläu­te­run­gen eben­so wich­tig wie das Medi­um und die Art der Bereitstellung.

        Die Anfor­de­run­gen an zugäng­li­che und benut­zer­freund­li­che Betriebs­an­lei­tun­gen stei­gen ste­tig – digi­ta­le Lösun­gen rücken dabei in den Fokus. Unter­neh­men und Tech­ni­sche Redak­teu­re ste­hen vor der Her­aus­for­de­rung, eine geeig­ne­te Dar­rei­chungs­form zu wäh­len. Unter­schied­li­che Bereit­stel­lungs­op­tio­nen und Medi­en brin­gen jeweils spe­zi­fi­sche Vor- und Nach­tei­le mit sich, ins­be­son­de­re auch hin­sicht­lich poten­zi­el­ler Aus­fall­ri­si­ken die­ses Sicher­heits­bau­steins.
        Der hier vor­ge­stell­te risi­ko­ba­sier­te Ansatz kann die Ent­schei­dungs­fin­dung wesent­lich erleich­tern, indem sicher­heits­re­le­van­te Aspek­te sys­te­ma­tisch ana­ly­siert, bewer­tet und eli­mi­niert wer­den. Die­ser Ansatz ver­knüpft die Anfor­de­run­gen der neu­en Maschi­nen­ver­ord­nung (EU) 2023/1230 und der DIN EN ISO 13849-1:2023-12 mit pra­xis­ori­en­tier­ten Leit­fra­gen und inte­griert sie in die Risi­ko­be­ur­tei­lung. Auf die­se Wei­se las­sen sich sowohl die Sicher­heit als auch die Benut­zer­freund­lich­keit bei der Erstel­lung digi­ta­ler Betriebs­an­lei­tun­gen effi­zi­ent mit­ein­an­der verbinden.

        Erwei­tern Sie Ihr Wis­sen und blei­ben Sie auf dem neu­es­ten Stand der Tech­nik.
        Pro­fi­tie­ren Sie von pra­xis­na­hen Ein­bli­cken und inno­va­ti­ven Lösungs­an­sät­zen.

        Wir freu­en uns dar­auf, Sie bei uns auf der Tagung begrü­ßen zu dürfen.

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