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Technische Dokumentation – da geht es um Benutzerinformationen, um Anleitungen. Aber Anleitung ist nicht gleich Anleitung. Eine Betriebsanleitung für eine Maschine hat eine andere Struktur als eine Gebrauchsanweisung für ein Medizinprodukt. Eine Bedienungsanleitung für ein Konsumgut hat ganz andere Inhalte als eine Softwaredokumentation. Es kommt also auf das Produkt und auf die Branche an, welche Informationsart benötigt wird.

Weitere Sub-Branchen, die wir bedienen
  • Dentaltechnik
  • Labortechnik
  • Verpackungstechnik
  • Bahntechnik
  • Landmaschinentechnik
  • Werkzeugmaschinen
  • Sondermaschinenbau
  • Baumaschinen
  • Anlagenbau
  • Automatisierungstechnik
  • Energietechnik
  • Tontechnik
  • Haushaltsgeräte
  • Schiffbau

Unterschiedliche Branchen – unterschiedliche rechtliche Vorgaben:

In Deutschland und in der EU gibt es mehrere Richtlinien, Verordnungen und Gesetze, die Hersteller und Inverkehrbringer verpflichten, Technische Dokumentation zu erstellen. Die auf europäischer Ebene erlassenen Richtlinien setzen die Mitgliedsländer in ihren Gesetzen um. Bekannte europäische Beispiele sind die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU sowie die Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte. Die deutsche Gesetzgebung kennt zum Beispiel das Produkthaftungsgesetz, das Produktsicherheitsgesetz sowie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, worin jeweils festgelegt ist, in welchem Umfang die Anleitung der Lieferung beizufügen ist. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist für jedes Unternehmen wichtig, weil es bei einem Unfall oder einer Falschanwendung aufgrund von Instruktionsmängeln zur Haftung herangezogen werden kann. Ist die Technische Dokumentation hingegen vollständig und entspricht den anzuwendenden Regelwerken, kann das Unternehmen Schadensersatzansprüchen entgehen.

Neben den gesetzlichen Vorgaben existieren weitere Normen und Richtlinien zur Technischen Dokumentation. Diese werden von Institutionen wie DIN, ISO und VDE entworfen und zur Verfügung gestellt. So regelt zum Beispiel die IEC/IEEE 82079-1 die Gliederung, den Inhalt und die Darstellung von Gebrauchsanleitungen. Die Norm beschreibt auch methodische Regeln zum Erstellen von Anleitungen. Ähnliche Hilfestellungen leisten die Richtlinien 4500 des VDI. Abgesehen von rechtlichen und normativen Aspekten fördert eine gut strukturierte, leicht nachvollziehbare und eindeutige Technische Dokumentation das Vertrauen und die Produktzufriedenheit der Nutzer.

Wir kennen uns mit den rechtlichen und normativen Vorgaben für Anleitungen aus und erstellen maßgeschneiderte Technische Dokumentation für Sie!

Welche Leistungen bietet die ZINDEL AG?

Wir sind spezialisiert auf die Erstellung von Anleitungen. Wir übernehmen die Verantwortung für die Technische Dokumentation, die Sie durch uns erstellen lassen. Wir erstellen Grafiken und Übersetzungen in alle Sprachen der Welt. Bei uns ist ein Team aus Spezialisten beschäftigt, die Experten auf zahlreichen Wissensgebieten sind: Redaktion, Illustration, Content-Management, Terminologie-Management, Übersetzung. Wir erstellen gut strukturierte und für jeden verständliche Technische Dokumentation. Und das sogar kosteneffizient. Unsere Anleitungen, Illustrationen und Videos erfüllen einen hohen Qualitätsanspruch. Das heißt auch, dass wir genau die Informationen für den Nutzer bereitstellen, die im jeweiligen Kontext gebraucht werden.

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